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男性と女性と両性

DW2-27 [2017-11-17]

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イラスト1
Männlich, weiblich, intersexuell

男性と女性と両性

Es gibt Menschen, die nicht eindeutig Mann oder Frau sind.
Aber deutsche Ämter kannten lange nur diese beiden Geschlechter.
Im November 2017 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden,
dass sich das ändern muss.
Intersexuelle Menschen haben kein eindeutiges Geschlecht.
Trotzdem mussten ihre Eltern bisher nach der Geburt entscheiden,
ob sie als Junge oder als Mädchen registriert werden.
Später ging es weiter:
Ausweis, Krankenversicherung, Schule –
in allen Dokumenten und Formularen gab es nur zwei Möglichkeiten:
„männlich“ oder „weiblich“.
In der Vergangenheit hatten deutsche Gerichte eine dritte Möglichkeit abgelehnt.
Die Klage einer intersexuellen Person vor dem Bundesverfassungsgericht hatte dann aber Erfolg.
Das Gericht entschied am 8. November 2017,
dass es eine Diskriminierung ist,
wenn intersexuelle Menschen nur zwischen zwei Geschlechtern wählen können.
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders,
lobte die Entscheidung als historischen Beschluss.
Im Gegensatz dazu reagierte ein Sprecher des Bundesinnenministers zurückhaltend:
„Das ist ja noch eine sehr junge Entscheidung.
Bewerten möchte ich das noch nicht,
aber wir respektieren das Urteil natürlich“,
sagte Johannes Dimroth in Berlin.
Das Urteil gilt als wichtig,
um die volle Anerkennung intersexueller Menschen zu erreichen.
Lucie Veith vom Verein „Intersexuelle Menschen“ sagt dazu:
„Das Urteil ist menschenrechtlich ein großer Schritt,
dem jetzt eine klare gesetzliche Regelung folgen muss.“
Das sieht auch das Gericht so:
Bis Ende 2018 muss ein neues Gesetz beschlossen werden.